Nach jedem chirurgischen Eingriff können Komplikationen auftreten, die eine Nachbehandlung notwendig machen – und das selbst bei größter Fachkenntnis und Sorgfalt des Operateurs und auch ohne Verschulden des Patienten.
Außerhalb ihres Leistungskatalogs übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen – und auch einige private – die Kosten einer Nachbehandlung jedoch nicht oder nur zum Teil.
Wir möchten, dass Sie sich sorglos auf das Ergebnis Ihrer ästhetischen Operation freuen können. Daher kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach, Sie darauf hinzuweisen, sich bei einem Versicherungspartner Ihres Vertrauens zu erkundigen, wie sie sich vor etwaigen finanziellen Folgen schützen können.
Unsere Ärzte in der Rosenpark Klinik besprechen gerne auch noch einmal persönlich mit Ihnen, in welchen Behandlungsfällen eine Folgekostenversicherung medizinischer Behandlungen ratsam ist.